Zwangsvollstreckung

Nach dem Urteil beginnt die eigentliche Arbeit.  Sie freuen sich sicherlich über einen gewonnenen Rechtsstreit.  Wenn aber der Gegner die Zahlung verweigert, nutzt das Urteil zunächst wenig.

 

Wir kümmern uns um die zwangsweise Durchsetzung der zu Ihren Gunsten erwirkten Urteile. Dabei können die Maßnahmen von der Beauftragung des Gerichtsvollziehers über die Lohn- und Kontenpfändung, bis zur Versteigerung von Wohnungen und Häusern reichen.

 

Aber auch in Fragen der Abwehr solcher Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung von Urteilen, gerichtlichen Vergleichen, Urkunden
  • Prozessführung zum Zwecke der Durchführung oder Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 8233 4046 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Kontakt zur Kanzlei

Anschrift

 

Müller & Himmelstoß

Rechtsanwälte

Marktplatz 5

DE 86415 Mering

 

Tel.: +49 8233 4046

Fax: +49 8233 30602

e-mail: kanzlei@mueller-himmelstoss.com

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