Nach dem Urteil beginnt die eigentliche Arbeit. Sie freuen sich sicherlich über einen gewonnenen Rechtsstreit. Wenn aber der Gegner die Zahlung verweigert, nutzt das Urteil zunächst wenig.
Wir kümmern uns um die zwangsweise Durchsetzung der zu Ihren Gunsten erwirkten Urteile. Dabei können die Maßnahmen von der Beauftragung des Gerichtsvollziehers über die Lohn- und Kontenpfändung, bis zur Versteigerung von Wohnungen und Häusern reichen.
Aber auch in Fragen der Abwehr solcher Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
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Rufen Sie uns an unter +49 8233 4046 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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