Unfallschadenregulierung

Die Regulierung von Unfallschäden wird immer komplexer.  Der Ablauf der dann zu einem Unfall geführt hat, wird von jedem Beteiligten anders wahrgenommen.  Die Regulierung der Sachschäden (Schaden am Fahrzeug) ist in vielen Fällen nur der Anfang. Besteht Anspruch auf einen Mietwagen, wenn ja, wie teuer darf dieser sein? Ist die Wertminderung geschuldet?

Die Regulierung von Schäden wegen der Verletzungen der Unfallbeteiligten umfasst neben dem Schmerzensgeld auch Verdienstentgang, Aufwendungen für die Haushaltsführung.  Bei schwereren Unfällen stellt sich die Frage nach Dauerschäden, deren Nachweisbarkeit, möglicherweise einer Schmerzensgeldrente. 

 



 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Beratung über die Sach- und Rechtslage nach einem Unfall, ggf. Unrterstützung bei der Suche Werkstätten, Sachverständiger, Mietwagenfirmen
  • Korrespondenz mit der Versicherung, Polizei, und weiteren Unfallbeteiligten
  • Geltendmachung und Druchsetzung des Sachschadens (Reparatur-, Mietwagenkosten, etc.)
  • Geltendmachung und Durchsetzung des immatieriellen Schadens (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Rehabilitierungsmaßnahmen, etc.)
  • Auf Wunsch Überwachung und Weiterleitung der Geldbeträge an Werkstätten, Sachverständige, Mietwagenunternehmen.

 

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