Erbrecht

Der Tod muss nicht das Ende sein.  Eine sorgfältig durchdachte und an die tatsächlichen Verhältnisse immer wieder angepasste Nachfolgeregelung vermeidet nicht nur Streit, sondern verschafft dem Erblasser die Gewissheit, dass sein Letzter Wille auch über seinen Tod hinaus Beachtung findet.

 

Daher unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, und Verträgen über die vorweggenommene Erbfolge.

 

Aber auch in der schwierigen Zeit nach dem Verlust eines Angehörigen, wahren wir für Sie ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter. 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Errichtung, Überprüfung von Testamenten (auch unter Berücksichtigung Familien- und Gesellschaftsrechtlicher Rahmenbedingungen)
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsansprüche
  • Vermächtniserfüllung

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 8233 4046 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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