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Das Amtsgericht Aichach hat mitgeteilt, dass seit 01.02.2013 Beratungshilfe in Angelegenheiten betreffend den Kindesunterhalt, die elterliche Sorge, den Umgang und sämtlichen damit zusammenhängenden Fragen, Beratungshilfe nur noch gewährt wird, wenn zuvor kostenfreie Beratungsstellen, wie etwas das Jugendamt, aufgesucht wurden und diese schriftlich bestätigen, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig ist.
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